ERINNERUNG - Anmeldung stadionferner Veranstaltungen für 2023 über LADV

Liebe Laufveranstalter*innen,

bitte denkt an die Anmeldung eurer Läufe für 2023 im LADV-Portal. Eine ausführliche Anleitung ist hier zu finden: Veranstaltungsanmeldung - Stadionfern. Am Einfachsten ist es oftmals, die Veranstaltungen aus dem aktuellen Jahr zu kopieren und die nötigen Daten zu ändern. Hinweise zur Durchführung und Organisation Ihrer Veranstaltung finden Sie auf der Homepage im Bereich Veranstaltungsorganisation.

Ich rufe ausdrücklich zu zeitnahen Anmeldung der Läufe aus. Um die Veranstaltung im gedrukten LVSA-Laufkalender für das kommende Laufjahr zu bewerben, muss eine Anmeldung des Laufes bis spätestens 15.10.2022 (Frist verlängert) erfolgen. Nach Genehmigung bitte ich um Verwendung (des aktuelle) DLV Logos in der Ausschreibung, auf der Homepage, ... . Dieses wird mit der Genehmigung per Mail verschickt - hier können wir uns als Laufveranstalter*innen gemeinsam von kommerziellen Veranstaltungen abgrenzen, die ihren Lauf in der Regel nicht genehmigen lassen. Bitte weist auch Läufer*innen auf das Genehmigungslogo als Qualitätsmerkmal eines Laufes hin!

Sportliche Grüße, Thomas Kühlmann

Laufwart LVSA


Warum eine Anmeldung über den LVSA nötig und sinnvoll ist?!

Seit dem Beginn der organisierten Laufbewegung, also seit über 50 Jahren, werden alle laufbezogenen Aktivitäten im organisierten Sport der Vereine und Verbände in Deutschland über den DLV koordiniert, organisiert und seinen Mitgliedern, aber auch Nichtmitgliedern angeboten. Die Anerkennung der Genehmigungshoheit der Sportverbände für die regelkonforme Wettkampfpraxis ist gesellschaftspolitischer Konsens in der Bundesrepublik Deutschland und seit Jahrzehnten anerkannte und gelebte Praxis. Mit der fälligen Genehmigungsgebühr werden im Rahmen eines Solidarsystems zudem Vereinsmitglieder und Nichtvereinsmitglieder gleichermaßen veranstaltungsbezogen an der Finanzierung der Aufgaben der Verbände für die Weiterentwicklung des gemeinwohlorientierten Sports beteiligt. Mit der Nichtanmeldung schaden sie dem Solidarsystem der bundesdeutschen Laufgemeinschaft und des organisierten Sports. Die Genehmigungsgebühr ist somit im Rahmen des Solidarpakts ein notwendiges und angemessenes Element sowie ein relativ kleiner Beitrag für eine sinnvolle Solidarleistung zur Sicherung des Laufsports in Deutschland. Sie nutzt den Veranstaltern und vor allem denjenigen, die diese Gebühr im Umlageverfahren bezahlen, den Läuferinnen und Läufern. So können Läufer von einem Versicherungsschutz, Härtefall Fond und einer höheren Qualität durch Standardisierung profitieren.


Zudem sind Veranstalter einer Laufveranstaltung an die Regelungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes gebunden. Diese sehen vor, dass eine Laufveranstaltung grundsätzlich gem. § 6 i.V.m. Anh. 2 DLO beim zuständigen Landesverband – in diesem Fall beim Leichtathletik-Verband Sachsen-Anhalt e.V. – anzumelden ist.