Talentstützpunkte
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lstp_2025-2026_09.01.2025.pdf (174,27 KB)
Allgemeine Aufgaben/ Definition
- Talentstützpunkte (TSP) sind vom LSB anerkannte Vereine, die die Voraussetzungen erfüllen, um talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine weiterführende leistungssportliche Karriere in einer Sportart vorzubereiten
- Der TSP wird vom LFV benannt und vom LSB bestätigt
Spezifische Aufgaben/Merkmale
- Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter der Richtlinienkompetenz des LFV für leistungssportlich talentierte Kinder und Jugendliche im Territorium
- Vorbereitung von Sportlerinnen und Sportlern auf ein weiterführendes Training im Landesstützpunkt (LSP), verbunden mit dem Besuch einer Eliteschule des Sports des Landes Sachsen-Anhalt
- Durchführung eines weiterführenden Trainings im Aufbau- und Anschlussbereich ist Landesfachverbänden ohne LSP möglich
- Vereinsbetreuung der Sportlerinnen und Sportler durch sportartspezifisch lizenzierte Trainerinnen und Trainer (mind. Trainer*in C-Lizenz Leistungssport oder Kinderleichtathletik)
Bedingungen/Voraussetzungen
- Einhaltung der Richtlinienkompetenz sowie der Satzungen und Ordnungen des Landesfachverbandes
- Sicherung von geeigneten Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang (Anerkennung des LSTP durch Kommune erforderlich)
Anerkennungskriterien
Für Sportarten, die die Einschulungsvoraussetzungen für die EdS in Sachsen-Anhalt erfüllen:
- Mindestens zwei Einschulung in den zurückliegenden vier Jahren an eine der Eliteschulen des Sports (EdS) in Sachsen-Anhalt
- Befürwortung des LFV
- Nachweis sportartspezifischer lizenzierter Trainerinnen und Trainer (mind. Trainer*in C-Lizenz Leistungssport oder Kinderleichtathletik)
Verfahren
- Talentstützpunkte werden für die Dauer von vier Jahren nach den Kriterien der AVO des SportFG durch den LSB anerkannt
- Bei Wegfall der Voraussetzungen kann eine Aberkennung erfolgen (nach Beantragung durch den LFV)
- Anträge sind jeweils bis zum 30.09. des olympischen Jahres und dann nach vier Jahren durch die LFV zur Bestätigung einzureichen
- Mit der Anerkennung erhält der Trägerverein eine Urkunde
- Dem Verein kann über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden