Unsere Eigenverpflichtung: Der LVSA als Vorbild

Schutz ist Verpflichtung. Wir leben eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Null-Toleranz gegenüber Gewalt.

Leitbild & Selbstverpflichtung

Der Leichtathletik-Verband Sachsen-Anhalt e.V. bekennt sich ausdrücklich zu einer Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Verantwortung. Wir stellen uns gegen jede Form von Gewalt – dazu zählen physische, seelische und sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung, Diskriminierung sowie rassistische Handlungen.

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen hat bei allen Entscheidungen im Verband oberste Priorität.

Verbindliche Standards für alle LVSA-Tätigen

Die Regelungen unseres Schutzkonzepts gelten verbindlich für das Präsidium, alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, Trainer, Betreuer, Kampfrichter, Referenten sowie Beauftragten des LVSA.

1. Unterzeichnung des LSB-Ehrenkodex

Alle Funktionsträger und Betreuungspersonen unterzeichnen bei Aufnahme ihrer Tätigkeit und folgend im Turnus von 4 Jahren den offiziellen Ehrenkodex des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V.

2. Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (eFZ)

Wer im Auftrag des LVSA kinder- und jugendbezogene Aufgaben wahrnimmt, muss vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen (nicht älter als 3 Monate). Die erneute Einsichtnahme erfolgt regelmäßig alle 4 Jahre.

3. Verhaltensgrundsätze im Alltag

  • Keine entwürdigende, diskriminierende, rassistische, sexualisierte oder einschüchternde Sprache.
  • Keine unangemessenen Berührungen; sportfachlich notwendige Körperkontakte nur transparent, begründet und grenzachtend.
  • Keine privaten oder isolierten Eins-zu-eins-Situationen ohne fachliche Notwendigkeit, insbesondere nicht mit Minderjährigen, wenn eine vermeidbare Risikoerhöhung entsteht.
  • Beachtung des Vier-Augen-Prinzips bzw. geeigneter transparenzschaffender Maßnahmen bei Betreuung, Fahrten, Übernachtungen sowie Umkleide- und Duschsituationen. Soweit ein Vier-Augen-Prinzip situationsbedingt nicht gewährleistet werden kann, ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
  • Keine Bild- oder Videoaufnahmen in intimen oder schutzwürdigen Situationen; Veröffentlichungen nur auf rechtmäßiger Grundlage.
  • Kein Wegsehen bei Anhaltspunkten für Gewalt; Hinweise sind entsprechend dieses Schutzkonzepts weiterzugeben.

Safe Sport Code & Konsequenzen bei Verstößen

Der LVSA verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Haltung. Verstöße gegen das Schutzkonzept werden im Rahmen unserer satzungs-, ordnungs- und vertragsrechtlichen Möglichkeiten geahndet. Auf Basis des Safe Sport Codes können Grenzüberschreitungen auch unterhalb einer strafrechtlichen Relevanz verbandsrechtlich sanktioniert werden (z. B. durch Auflagen, Nachschulungen, Funktionstrennungs- oder Lizenzentzugsverfahren).

Gleichstellungsklausel

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Webseite das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personen-, Funktions- und Rollenbezeichnungen gelten ausdrücklich und uneingeschränkt für alle Geschlechter (männlich, weiblich, divers). Der LVSA steht für Vielfalt, Chancengleichheit und den schutzraumübergreifenden Respekt gegenüber allen Menschen.