Kaderliste 2025 LVSA
Kaderliste in Spe des Leichtahletik-Verbandes Sachsen-Anhalt 2025 (Stand 01.11.2024)
Allgemeine Landeskaderkriterien:
Die Einstufung in den Landeskader erfolgt prinzipiell auf der Grundlage bundeseinheitlicher Kaderkriterien, die durch den Spitzenfachverband dem DLV in Abstimmung mit den Landesfachverbänden erarbeitet wurden und der zusätzlichen Erfüllung von festgelegten Blockwerten (s. Formulare Landeskaderrichtwerte Einzeldisziplin + Blockwerte LVSA unter: hier
Die Leistungswerte sind dabei als Richt- und Entwicklungswerte zu verstehen. Allein das Erreichen des Richtwertes lässt sich noch keinen Anspruch auf eine Nominierung für den Landeskader zu. Umgekehrt können Sportler und Sportlerinnen, die den Leistungsrichtwert noch nicht erfüllt haben, jedoch eine besondere Entwicklungsperspektive erkennen lassen, in den Landeskader berufen werden.
Der Landesfachverband fördert talentierte Athleten und Athletinnen im Grundlagen- und Aufbautraining (U16-U20) mit dem Ziel einer Leistungsentwicklung, die sich zunehmend am nationalen Leistungsniveau orientiert (z. B. Teilnahme und Endkampfplatzierung bei Deutschen Meisterschaften, Erfüllung NK2- und NK1-Richtwerten). Die Berufung der Landeskader erfolgt durch den Landesverband (Fachkommission Leistungssport) zu Beginn des neuen Trainings- und Wettkampfjahres innerhalb einer zentralen Lehrgangsmaßnahme. Nachberufungen in den Landeskader können nach Beendigung der Hallen- und Wintersaison bis spätestens zum 01. März eines jeden Jahres beantragt werden. Für weitere Kadereinstufungen (NK2, NK1, PK, EK, OK) gelten ausschließlich die vom Deutschen Leichtathletik-Verband festgelegten Nominierungskriterien.
Zusätzliche Landeskaderkriterien des LVSA:
- Der LVSA behält sich vor, nach Darstellung der Wettkampfleistungen sowie Platzierungen bei inter/nationalen Meisterschaften,
- einem entsprechenden Trainerurteil (Persönlichkeitsentwicklung, Tempo der Leistungsentwicklung, biologische Reife, bisheriges Training), Gesundheitsstatus,
- der Nicht-Bereitschaft zur Absolvierung eines leistungsorientierten Trainings mit der Führung eines Trainingstagebuchs,
- der Nicht-Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem LVSA (hier: Landestrainerin und Pooltrainerschaft)
- und ggf. der Nicht-Anerkennung der Anti-Dopingresolution Athleten und Athletinnen ggf. nicht in den Landeskader des LVSA zu berufen.
DLV Kaderstruktur/ Kaderbildungsrichtlinien
Grundlage und Kaderdifferenzierung (Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- und Nachwuchskader)
1. Grundsätze der DLV- Kaderbildung
1.1 Grundlage für die Strukturierung des Bundeskadersystems im Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) ist die am 03.12.2016 vom DOSB-Verbandstag in Magdeburg beschlossene Strukturreform des Deutschen Spitzensportes, die für alle Spitzenfachverbände die Orientierungen des DOSB/BMI definiert.
1.2 Die Kaderförderung der Athleten1* ist ein zentrales Instrument der Leistungsförderung im DLV. Die Berufung und Klassifizierung der Athleten erfolgt entsprechend den jeweiligen nachstehend beschriebenen Kriterien im Ermessen der jeweils zuständigen Verantwortlichen ohne Begründung eines Rechtsanspruchs. Die Kriterien leiten sich aus den Zielkorridoren der jeweiligen Kategorien ab.
1.3 Voraussetzungen für die Aufnahme in einen DLV-Bundeskader sind:
(1) die Unterzeichnung und Einhaltung der DLV-Athletenvereinbarung, der DLM-Athletenvereinbarung und der Schiedsvereinbarung.
(2) Die erfolgversprechende sportliche Prognose der Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit
(3) Die eindeutige Bereitschaft des Athleten zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem DLV und dessen Partnern sowie einer systematischen, auf die Realisierung der gemeinsam vereinbarten Ziele ausgerichteten Zusammenarbeit
1.4 Die Aufnahme in den jeweiligen Kader bedarf auf sportfachlicher Ebene der Begründung durch die DLV-Bundestrainer / DLV-Nachwuchsbundestrainer und deren zusammenfassenden Einordnung dieser Ergebnisse durch die leitenden DLV-Bundestrainer und die DLV-Cheftrainer. Die Nominierung wird vom Vorstand bestätigt. Somit kommt die individuelle Bewertung eines einzelnen Bundestrainers nicht zur Anwendung, sondern Entscheidungen, die auf der Grundlage komplexer Bewertungen im Team erfolgen. In die Entscheidungsfindung wird auch die Beurteilung der Umfeldbedingungen einbezogen sowie die Bereitschaft, diese im Sinne der Realisierung der gemeinsam vereinbarten Ziele zu optimieren.
1.5 Die Berufung in den Bundeskader erfolgt nach umfassender Beratung der Kommission Leistungssport unter Beteiligung der Athletenvertretung durch die Chefbundestrainern und wird durch den Vorstand bestätigt. Der Athletenvertreter* vertritt die Interessen der Athleten1* und ist Mitglied in der Ständigen Kommission Leistungssport.
1.6 Zudem bedarf es der sportfachlichen Bestätigung durch den DOSB.
2. Anforderungen an die Einhaltung der Aufnahmebedingungen
2.1 Zentraler Bestandteil und Steuerelement im sportlichen Abstimmungsprozess ist das Jahresplanungsgespräch mit dem Jahresplanungsbogen, in dem u.a. folgende Punkte abgestimmt und dokumentiert sind:
(1) die gemeinsam vereinbarten Leistungsziele
(2) die Abstimmung der Trainings- und Wettkampfplanung und gemeinsame Zeichnung von Athlet1*, persönlichem Trainer1* und zuständigem Bundestrainer1*
(3) eine gemeinsam getragene und verbindlich festgelegte Jahresmaßnahmenplanung
(4) die regelmäßige Teilnahme an Leistungsdiagnostik- sowie Lehrgangsmaßnahmen
(5) die Protokollierung und gemeinsame Auswertung des Trainings in einer Trainingsdatendokumentation
(6) die Teilnahme am Athleten-Monitoring
(7) die Gestaltung eines regelmäßigen Trainings an einem Bundestützpunkt in dem jeweiligenDisziplinschwerpunkt
(8) eine der Zielstellung entsprechenden Nutzung der Serviceleistungen des DLV-Kompetenzteams und der Olympiastützpunkte sowie deren Netzwerkstruktur
2.2 Für Athleten1*, die ihre Trainingsrahmenbedingungen in internationalen Profi-Teams verlagert haben, ergeben sich zudem angepasste Bedarfe in der Zusammenarbeit mit dem DLV und dessen Partnern, die im Jahresplanungsgespräch abgestimmt, vereinbart und dokumentiert werden.
2.3 Die Betreuung übernimmt im Regelfall ein Trainer* mit einem sportwissenschaftlichen Hochschulabschluss/ DOSB-Trainerakademie bzw. einer vergleichbaren Ausbildung und einer A-Lizenz mit einem den Betreuungsanforderungen für die Zielerreichung entsprechenden Zeitbudget.
3. Olympiakader (OK)
Speziell für die Aufnahme in den Olympiakader (OK) kommen die für alle Spitzenfachverbände verbindlichen Kriterien des DOSB/BMI zur Anwendung. Der Olympiakader wird nach begründetem Vorschlag des DLV durch den DOSB bestätigt. Nur auf der Basis des sportfachlichen Votums des DOSB ist eine Berufung durch den DLV möglich. In den Olympiakader werden diejenigen Athleten berufen, die über ein nachgewiesenes Medaillen- oder Finalplatzpotential bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften sowie Medaillenpotential bei Europameisterschaften im aktuellen Olympiazyklus verfügen. Es werden insbesondere die Erfolge beim internationalen Saisonhöhepunkt als Kriterium der Aufnahme berücksichtigt:
(1) Platz 1-8 in Einzeldisziplinen und Platz 1-8 in Staffeln bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften
(2) In den Jahren ohne Olympische Spiele und ohne Weltmeisterschaften Platz 1-3 in Einzeldisziplinen und Platz 1-3 in Staffeln bei Europameisterschaften
(3) Die Zugehörigkeit in den Olympiakader muss in jedem Jahr bestätigt werden.
(4) Ein erreichter OK- Status kann im Einzelfall in begründeten Ausnahmen auch für 2 Jahre anerkannt werden. Dies erfolgt nach sportfachlicher Abstimmung durch den DOSB.
4. Perspektivkader (PK)
4.1 Die Aufnahme in den PK orientiert sich an einer erweiterten Finalplatzperspektive für die Olympischen Spiele 2024 und/oder Medaillen- und Finalperspektive für die Olympischen Spiele 2028 und der damit verbundenen Prognose in den Olympiakader aufzusteigen.
4.2 Die auf der Basis der Weltstands-Analyse abgeleiteten Prognoseleistungen für den Medaillenbereich bzw. den Korridor der Finalzugangsleistungen bilden gemeinsam mit den Leistungsprofilen der Athleten die Grundlage der erforderlichen Potentialbewertung. In die Gesamtbetrachtung werden darüber hinaus alle Leistungsfaktoren und die Integration der Athleten in das Gesamtkonzept des DLV zur optimalen Vorbereitung der internationalen Meisterschaften und speziell der Olympischen Spiele einbezogen.
4.3 Die Aufnahme von Athleten, die im Jahr 2023 noch der Altersklasse U18 angehören, kann im Einzelfall im freien Ermessen in den PK unter Berücksichtigung pädagogischer Aspekte auf Antrag der Chefbundestrainer erfolgen.
4.4 Für PK-Athleten* der AK U20 und U18 werden die Maßnahmen der Leistungsförderung, nach gemeinsamer Abstimmung der disziplinverantwortlichen Nachwuchsbundestrainer und Bundestrainer zur Jahresplanung und Lehrgangsförderung, zu Beginn des Wettkampfjahres in den Jahresplanungsgesprächen beschrieben.
4.5 Die altersspezifischen Kaderrichtwerte und die notwendigen Zubringerleistungen für die jeweilige Disziplin werden aus den internationalen Entwicklungstrends und den jeweiligen Leistungsprofilen abgeleitet und regelmäßig fortgeschrieben.
4.6 Folgende Grundsätze gelten für eine Berufung in den Perspektivkader (PK):
(1) Athleten, die den entsprechenden altersspezifischen Kaderrichtwertihrer Disziplin erfüllt haben, können in den Perspektivkader aufgenommen werden.
(2) Der für die Disziplin verantwortliche Bundestrainer kann auch Athleten ohne Richtwerterfüllung für die Kaderaufnahme vorschlagen. Dazu bedarf es einer schriftlichen Begründung. In diesen Fällen gilt es, die Potentiale der Athleten auf Basis der Wettkampfanalysen, der realisierten Zubringerleistungen und der Parameter der komplexen Leistungsdiagnostikmaßnahmen des IAT bzw. der für das Kompetenzteam der Disziplingruppe verantwortlichen OSP-Mitarbeiter sportfachlich zu belegen.
(3) Ebenso kann der verantwortliche Bundestrainer vorschlagen, Athleten trotz Richtwerterfüllung nicht in den Perspektivkader zu berufen, sofern eine schriftliche Begründung zu den nicht gegebenen Entwicklungspotentialen vorgelegt wird.
(4) Grundsätzlich erfolgt eine Begrenzung der Anzahl von Kadernominierungen auf der Basis von nicht erfüllten Kaderrichtwerten auf maximal zwei pro Disziplin. Eine Förderung im PK ohne erfüllten Kaderrichtwert kann maximal für zwei aufeinanderfolgende Jahre erfolgen
(5) Die Zugehörigkeit in den Perspektivkader muss in jedem Jahr bestätigt werden.
(6) Für Athleten, die im Jahr der Nominierung auf der Basis einer eindeutigen Dokumentation verletzungsbedingt keine Wettkampfleistungen realisieren konnten, sind im Einzelfall Sonderregelungen unter Berücksichtigung der Vorjahresleistungen und der beschriebenen Leistungsdaten aus Wettkampfanalysen und komplexen Leistungsdiagnostikmaßnahmen der Vorjahre möglich. In diesen Fällen muss die Potentialbewertung sowohl durch den disziplinverantwortlichen Bundestrainer, den leitenden Bundestrainer der Disziplingruppe sowie den für die Disziplingruppe verantwortlichen Trainingswissenschaftler gemeinsam getragen und begründet werden.
5. Ergänzungskader (EK)
5.1 Im Ergänzungskader können Athleten gefördert werden, die im Sinne von wichtigen Trainingspartnern die Leistungsentwicklung von Olympia- bzw. Perspektivkaderathleten durch ihr Leistungsvermögen wesentlich unterstützen. Grundlage einer Förderung als Trainingspartner ist das regelmäßige gemeinsame Training an einem Bundesstützpunkt mit den benannten Olympiakader- bzw. Perspektivkaderathleten.
5.2 Für Athleten, die zunächst primär als Trainingspartner fungieren, stehen Fördermaßnahmen zur Absicherung des täglichen Trainingsprozesses im Vordergrund und damit vornehmlich die Sicherung der Unterstützung durch die Olympiastützpunkte sowie leistungsdiagnostischer Maßnahmen. Sie können jedoch auch jeweils in das Lehrgangssystem der Olympiakader- und Perspektivkaderathleten des konkreten Trainingsgefüges integriert werden.
5.3 Im Sinne der Optimierung perspektivischer Chancen für Erfolge bei internationalen Meisterschaften sollte auch eine Basisförderung zur Entwicklung aktuell leistungsschwächerer Disziplinen bzw. für Athleten im unmittelbaren Bereich der Anforderungen für Perspektivkader gewährleistet bleiben. Daher können auch bis zu zwei Athleten solcher Disziplinen in den Ergänzungskader berufen werden, die den Sprung in den Perspektivkader, zum Beispiel im Sinne von Spätentwicklern, knapp verfehlt haben. Für diese Athleten muss die Einflussnahme auf die Trainings- und Wettkampfplanung durch regelmäßige Leistungsdiagnostikmaßnahmen zur Identifizierung ihrer besonderen Potentiale und Leistungsreserven gewährleistet sein. Es bedarf des regelmäßigen Trainings am einem Bundesstützpunkt der entsprechenden Disziplingruppe. Zudem sollte der Transfer der Ergebnisse der Leistungsdiagnostikmaßnahmen und Wettkampfanalysen zu konkreten Anpassungen der individuellen Trainingskonzeptionen führen. Die Sicherung der Unterstützung durch die Olympiastützpunkte, der notwendigen leistungsdiagnostischen Maßnahmen und die Prozessberatung der Athleten und ihrer persönlichen Trainer bildet den Schwerpunkt der Förderung der Ergänzungskader dieser Ebene.
5.4 Für Ergänzungskader derzeit leistungsschwächerer Disziplinen bildet der Schwerpunkt der Förderung die Sicherung der Unterstützung durch das Netzwerk der jeweiligen Bundesstützpunkte, den Servicemaßnahmen der Olympiastützpunkte, der notwendigen leistungsdiagnostischen Maßnahmen und die Prozessberatung der Athleten und ihrer persönlichen Trainer.
5.5 Die Zugehörigkeit zum Ergänzungskader muss in jedem Jahr bestätigt werde
6. Grundsätze der DLV- Kaderbildung (Nachwuchs)
Das Ziel der Nachwuchsförderung im DLV ist die Entwicklung von Spitzenleistungen im Hochleistungsalter. Die Nachwuchskader sollen sich perspektivisch in die Nationalmannschaft der Männer und Frauen entwickeln. Das langfristige Ziel ist die Entwicklung von konkurrenzfähigen Leistungen auf Weltspitzenniveau im Männer- und Frauenbereich. Entsprechend gilt es das Training und die Vorbereitung der internationalen Meisterschaften des Nachwuchsbereiches als eine besondere Etappe in Kontext dieser übergeordneten Zielstellung einzuordnen und zu gestalten. Spitzenleistungen im Hochleistungsalter werden in der Leichtathletik im Rahmen des langfristigen Leistungsaufbaus entwickelt. Entsprechend sind die Trainingsprozesse in den unterschiedlichen Ausbildungsetappen des Grundlagen-, Aufbau-, Anschluss- und Hochleistungsbereiches differenziert und individuell zu gestalten. Die Aufnahme der Athleten in den Bundeskader erfolgt grundsätzlich mit der Orientierung auf die Entwicklung ihrer perspektivischen Leistungspotentiale. In diesem Prozess sind die darauf ausgerichteten Zielgrößen kontinuierlich und anforderungsadäquat im jeweiligen Altersbereich zu entwickeln. Die Leistungsstruktur des Nachwuchsbereiches unterliegt eigenen Normativen und orientiert sich an den Entwicklungsphasen der jungen Athleten. Gleichsam gilt es, die Umfeldbedingungen und die Betreuungsqualität den Bedürfnissen der folgenden Ausbildungsetappen anzupassen.
Nachwuchskader 1 (NK1)
Für die Berufung der Athleten in den Nachwuchskader 1 (NK 1) gilt prinzipiell das gleiche Verfahren, wie für die Athleten des Perspektivkaders. Bei der Aufnahme in den NK 1 kommen disziplinspezifische Richtwerte zur Anwendung. Sie sind im Alterssegment von 17 bis 20 Jahren einzuordnen. Für den NK 1 wird zunächst nur ein Richtwert für die jeweilige Disziplin veröffentlicht. Die Athleten können im Einzelfall auf der Basis der sportfachlichen Begründungen der DLV-Nachwuchsbundestrainer auch ohne Erfüllung dieses Richtwerts vorgeschlagen werden. Da die Wettkampfleistung im Nachwuchsbereich und somit Erfolge im Jugendalter nicht der alleinige Indikator für perspektivische Spitzenleistungen im Hochleistungsalter sind, werden die Kaderrichtwerte durch altersspezifische Zubringerleistungen für die jeweiligen Disziplingruppe/ Disziplin ergänzt.
Neben der Orientierung am Kaderrichtwert im Sinne einer Wettkampfleistung erfolgt somit die Berufung in den Nachwuchskader auch unter Anwendung eines komplexen Test- und Analyseverfahrens für die einzelnen Disziplingruppen (siehe Anhang). Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen können auch 16-jährige Athleten ohne die Realisierung des Kaderrichtwertes und ohne wesentliche Erfolge bei nationalen und internationalen Nachwuchsmeisterschaften im Einzelfall in den NK 1 aufgenommen werden. In diesen Fällen bedarf es jedoch der gemeinsamen sportfachlichen Begründung durch die Leitenden Bundestrainer Nachwuchs und die verantwortlichen Trainingswissenschaftler der Disziplingruppe.
Der für die Disziplin verantwortliche Nachwuchsbundestrainer kann Athleten in Abstimmung mit dem Leitenden Bundestrainer Nachwuchs für die Kaderaufnahme vorschlagen. Eine abschließende sportfachliche Prüfung dieser Vorschläge erfolgt durch die DLV-Chefbundestrainer Nachwuchs. Für einen erfolgreichen Entwicklungsprozess der Nachwuchskader-Athleten sind eine intensive Kommunikation und die methodische Zusammenarbeit der DLV-Nachwuchsbundestrainer mit den persönlichen Trainern der Nachwuchsathleten von wesentlicher Bedeutung.
Die Umfeldbedingungen am Trainingsstandort sollten dem Leistungsziel angepasst sein. In den Fällen, in denen die Umfeldbedingungen sportfachlich vom Expertengremium der DLV-Trainer- und Kompetenzteams als nicht zielführend eingeordnet werden, sollte die Bereitschaft des Nachwuchsathleten gegeben sein, diese nach Beendigung der schulischen Ausbildung zu optimieren. Ein frühzeitiges duales Karrieremanagement begleitet den gesamten Entwicklungsprozess der Nachwuchskaderathleten.
Zentraler Bestandteil und Steuerelement im sportlichen Abstimmungsprozess ist der Kadereröffnungslehrgang mit dem Jahresplanungsgespräch sowie dem Jahresplanungsbogen. Sie gewährleisten und dokumentieren:
Analyse des bisherigen Trainingsprozesses und die Bestimmung der Leistungs- und Trainingsziele
die Erörterung der Leistungsdiagnostikmaßnahmen und Tests
die gemeinsame Abstimmung und Unterzeichnung der Trainings-, Maßnahmen- und Wettkampfplanung mit dem Athleten, persönlichem Trainer und Nachwuchsbundestrainer
die Einführung der Protokollierung des Trainings in einer Trainingsdatendokumentation und deren gemeinsame Auswertung sowie die Einführung des Athleten-Monitorings
Analyse und Bewertung der Rahmenbedingungen für die leistungssportliche Perspektive
Die Zugehörigkeit in den NK 1 gilt zunächst für ein Jahr und muss folgend bestätigt werden.
Nachwuchskader 2 (NK2)
Der DLV-Nachwuchsbundestrainer kann in enger Abstimmung mit den jeweiligen Landesdisziplintrainern jährlich in jeder Kaderdisziplin besonders talentierte Athleten des Landeskaderbereiches, denen eine überdurchschnittlich positive sportliche Perspektive zugesprochen wird, für den Nachwuchskader 2 (NK 2) vorschlagen. Der NK 2 gliedert sich in Abhängigkeit des Jahrgangs in zwei Förderphasen. Grundsätzlich erfolgt die Erfassung potenzieller NK 2 dieser Kategorie im Altersbereich AK 15 und AK16 (erstes Jahr U18).
Die Qualifikation für die Deutschen U16- und U18-Jugend-Meisterschaften auf der Basis einer vielseitigen und variablen Ausbildung kann neben den Bewertungen durch die Landestrainer und den Testergebnissen im Bereich der Landeskader sowie weiteren Wettkampfergebnissen als Berufungskriterium herangezogen werden. Die Sichtung und Beobachtung der Athleten erfolgt über den Saisonverlauf auf Vorschlag der jeweiligen Landestrainer im Ergebnis der im Frühjahr auf Landesverbandsebene durchgeführten Landeskadertests.
Ziel ist es, in enger Abstimmung zwischen dem jeweiligen DLV-Nachwuchsbundestrainer und Landestrainer, die herausragenden Talente zu identifizieren. Die Deutschen U16- und U18-Meisterschaften selbst stellen zudem ein wichtiges Kommunikationsfeld für die DLVNachwuchsbundestrainer zur finalen Abstimmung der Kadervorschläge dar. Sie dienen somit auch als eine wettkampfspezifische Sichtungs- und Fördermaßnahme. Damit kann die Kooperation der DLV-Nachwuchsbundestrainer mit den Landestrainern im Hinblick auf die anforderungsgerechte Ausbildung der besten Nachwuchstalente rechtzeitig durch gezielten Wissenstransfer, zentrale und dezentrale Maßnahmen gestaltet werden.
Neben den persönlichen Trainern und Landestrainern gilt es frühzeitig die Eltern in den langfristig ausgerichteten Entwicklungsprozess einzubeziehen. Neben der Bewertung der Wettkampfleistung kommen komplexe Parameter wie das Wettkampfverhalten, mentale Eigenschaften und in standardisierten Testformen ermittelte Potentiale im Bereich der notwendigen Zubringerleistungen als Aufnahmekriterien zur Anwendung. Die Auswahl erfolgt durch die DLV-Nachwuchsbundestrainer in Abstimmung mit dem Chef- Bundestrainer Nachwuchs, dem Leitenden Nachwuchsbundestrainer und dem jeweils zuständigen Leitenden Landestrainer.
Die Zugehörigkeit zum NK 2 muss in jedem Jahr bestätigt werden. Mit der Berufung in den NK 2 wird den jungen Athleten vor allem die Möglichkeit gegeben vom komplexen Wissenstransfer zu partizipieren. Zudem soll ihre langfristig ausgerichtete Entwicklung durch die gemeinsame Teilnahme mit ihren persönlichen Trainern an ausgewählten NK2- Regional- Maßnahmen, ausgewählten DLV-Kaderlehrgängen (Lehrgänge der U18- Nationalmannschaft) sowie regelmäßigen Maßnahmen an den wohnortnahen Bundesstützpunkten gefördert werden.
Der Nachwuchskader 2 ist als ein herausgehobener Landeskader zu verstehen, der auf Grundlage der Konferenz der Spitzenverbände am 06.12.2019 und der Mitgliederversammlung des DOSB am 07.12.2019 in die Finanzierung der Länder (Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung der Finanzierungsbeiträge vom 08.11.2018) übertragen wurde.
So wird die Finanzierung zentraler Trainings- und Sichtungsmaßnahmen, die nicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu einem internationalen Verbandswettkampf stehen, für den NK2, als auch vom Landeskader zum NK2 oder vom NK2 zum NK1 durch die Länder übernommen.