Geänderte Landesverordnung: Amateursport steht erneut still

Landessporbund, 30.10.2020 (Frank Löper/ Melanie Schulz)

Die rasant steigenden Infektionszahlen habe es erahnen lassen. Was die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten bereits am Mittwochabend vereinbarte, hat am heutigen 30. Oktober 2020 auch die Landesregierung Sachsen-Anhalts in Form der geänderten 8. Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus bestätigt. Für den Freizeit- und Breitensportsport in Sachsen-Anhalt heißt das im Klartext: alle Sportanlagen müssen erneut schließen. Sonderregelungen konnten in Gesprächen mit der Landesregierung für den Leistungssport von Kaderathleten und den Rehabilitationssport erzielt werden.

Für den Sport in Sachsen-Anhalt in den 3.060 Sportvereinen des Landes heißt es, vom 02. bis zum 30. November 2020 müssen erneut alle Sportanlagen geschlossen bleiben. Das betrifft sowohl Sportanlagen in Freien als auch Sporthallen. Auch die Schwimmbäder bleiben geschlossen. Davon betroffen sind der komplette Trainings- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten.
Eine Ausnahme bei den Mannschaftssportarten bildet der Profisport in den Bundesligen, bei dem der Trainings- und Spielbetrieb unter Einhaltung der von den betroffenen Spitzenverbänden erarbeiteten Hygienekonzepten möglich bleibt. Allerdings sind auch hier vom 02. bis zum 30. November 2020 keine Zuschauer zugelassen.

Der zumeist ehrenamtlich geführte Sport in Sachsen-Anhalt, der sich in den letzten Wochen und Monaten mit guten Hygienekonzepten und viel Kreativität ein stückweit Normalität zurück erkämpft hatte, kommt damit leider wieder komplett zum Erliegen. Für alle Freizeit- und Breitensportler ist das Sporttreiben im November ausschließlich individuell allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich.

Der LSB Sachsen-Anhalt muss an dieser Stelle leider auch über die Schließung der Bildungseinrichtungen des Sports in Sachsen-Anhalt, die Landessportschule in Osterburg und die Bildungs- und Freizeitstätte der Sportjugend Sachsen-Anhalt in Schierke informieren. Beide Einrichtungen bleiben im Zeitraum o2. bis 30. November 2020 geschlossen. Da das im Zuge der Umsetzung der Festlegungen der geänderten Landesverordnung geschieht, entstehen Vereinen und Verbänden, die im November für Veranstaltungen oder Bildungsmaßnahmen in Osterburg und Schierke gebucht hatten, keine Stornokosten.

Sonderregelungen des Landes für Leistungs- und Reha-Sport:
In Gesprächen mit der Landesregierung konnten der Landessportbund und der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Sachsen-Anhalt zumindest Sonderregelungen für den Leistungssport von Kaderathletinnen und -athleten sowie für den Rehabilitationssport erzielen. Der neue Paragraf 8 a der Landesverordnung formuliert die Ausnahmeregelungen wir folgt:

Ausgenommen sind der:
1. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand,
2. Sportbetrieb von Berufssportlern,
3.Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören,
4. Sportbetrieb von Landeskadern, die an den Standorten der Eliteschulen des Sports beschult werden,
5. Rehabilitationssport.

Mit der Trainingsmöglichkeit für Kadersportlerinnen und -sportler bleibt auch der Betrieb der Mensen und Internate an den Eliteschulen des Sports im zum Schuljahr 2020/21 begonnenen Regelbetrieb.

Die geänderte 8. Landesverordnung, insbesondere der § 8 ab Seite 15 ff. ist dem Anhang zu entnehmen.

PS. Die Landeskaderliste 2021 des LVSA kann erst nach Veröffentlichung der DLV-Bundeskaderliste 2021 veröffentlicht werden.